Aufhebung der Lohnsteuerbegünstigung für Auslandsmontagen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen über die Lohnsteuerbefreiung von Bezügen für Auslandsmontagen mit Wirkung vom 31.12.2010 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben (Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 29/10 ua.).
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BUAG-Novelle 2010 – Änderungen im Urlaubsrecht für Bauarbeiter

Ab 2011 wird das Urlaubsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Die am 31.12.2010 noch nicht verbrauchten Urlaubstage werden von der BUAK gutgeschrieben und sind sofort konsumierbar. Am 1.1.2011 beginnt für alle Bauarbeiter ein neues Urlaubsjahr. Der neue Urlaubsanspruch entsteht bereits mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses aliquot und erhöht sich innerhalb eines Kalenderjahres entsprechend um die zurückgelegten Beschäftigungszeiten. Erst nach 52 Anwartschaftswochen steht der volle Urlaubsanspruch zur Verfügung.

Der entstandene Urlaubsanspruch für ein Urlaubsjahr verfällt, wenn er nicht spätestens bis zum Ende des folgenden Urlaubsjahres konsumiert wurde.

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Serviceentgelt 2011 ist im November 2010 abzuführen!

Das Serviceentgelt für das Jahr 2011 wird fällig. Maßgebender Stichtag ist wie jedes Jahr der 15. November. Für alle Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge, die an diesem Tag angemeldet sind, sowie für deren mitversicherte Ehegatten und Lebensgefährten ist das Serviceentgelt für die E-Card in Höhe von 10 EUR pro Person vom Lohn bzw. Gehalt einzubehalten und an die Gebietskrankenkasse abzuführen.

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