- Einnahme-Ausgaben-Rechnung
- Bilanz (innerhalb der Wertgrenzen laut Bilanzbuchhaltungsgesetz)
Neuer Schwellenwert ab 2010:
Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter (z.B. OG, KG, nicht jedoch GmbH & Co. KG) sind erst bei einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder bei einmaliger Erzielung eines Jahresumsatzes von mehr als 1.000.000 EUR bilanzierungspflichtig.