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	<title>Mathias Schmerbach - Bilanzbuchhalter</title>
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		<title>Einreichung von GmbH-Bilanzen zum Firmenbuch &#8211; Verschärfung der Zwangsstrafen</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Jan 2011 07:44:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsstrafe]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frist zur Einreichung der GmbH-Bilanz zum Firmenbuch beträgt 9 Monate nach Bilanzstichtag. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird ab 1.1.2011 automatisch und ohne vorherige Androhung eine Zwangsstrafe von mindestens 700 EUR festgesetzt, und zwar jedem Geschäftsführer persönlich und der &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2011/01/einreichung-von-gmbh-bilanzen-zum-firmenbuch-verscharfung-der-zwangsstrafen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frist zur Einreichung der GmbH-Bilanz zum Firmenbuch beträgt 9 Monate nach Bilanzstichtag. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird ab 1.1.2011 automatisch und ohne vorherige Androhung eine Zwangsstrafe von mindestens 700 EUR festgesetzt, und zwar jedem Geschäftsführer persönlich und der GmbH selbst. Wird auch danach die Bilanz nicht eingereicht, wird die Zwangsstrafe in der Folge alle 2 Monate festgesetzt.</p>
<p>Für 2009 gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Bilanz 2009 kann bis 28.2.2011 straflos eingereicht werden, die Zwangsstrafen werden erstmalig ab 1.3.2011 festgesetzt und danach alle 2 Monate.</p>
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		</item>
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		<title>Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit &#8211; Frist auf 2 Wochen verlängert</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/12/kundigungsanfechtung-wegen-sozialwidrigkeit-frist-auf-2-wochen-verlangert/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 23:17:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[In Betrieben mit 5 oder mehr Arbeitnehmern, die nicht über einen Betriebsrat verfügen, kann ein Arbeitnehmer (leitende Angestellte ausgenommen), der länger als 6 Monate im Betrieb ist, eine Kündigung oder Entlassung wegen Sozialwidrigkeit bei Gericht anfechten. Die Frist hiefür betrug &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/12/kundigungsanfechtung-wegen-sozialwidrigkeit-frist-auf-2-wochen-verlangert/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Betrieben mit 5 oder mehr Arbeitnehmern, die nicht über einen Betriebsrat verfügen, kann ein Arbeitnehmer (leitende Angestellte ausgenommen), der länger als 6 Monate im Betrieb ist, eine Kündigung oder Entlassung wegen Sozialwidrigkeit bei Gericht anfechten. Die Frist hiefür betrug bislang 1 Woche und wurde nun auf 2 Wochen verlängert (§ 107 Arbeitsverfassungsgesetz).</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Gewinnfreibetrag 2010 nutzen!</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/11/gewinnfreibetrag-2010-nutzen/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 23:48:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnfreibetrag Investition Wertpapier]]></category>

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		<description><![CDATA[Erstmals ab 2010 bleiben bei betrieblichen Einkünften 13 % des Gewinns steuerfrei, höchstens jedoch 100.000 EUR. Begünstigt sind somit Gewinne bis maximal 769.230 EUR. In Höhe von bis zu 3.900 EUR, das sind 13 % von bis zu 30.000 EUR &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/11/gewinnfreibetrag-2010-nutzen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erstmals ab 2010 bleiben bei betrieblichen Einkünften 13 % des Gewinns steuerfrei, höchstens jedoch 100.000 EUR. Begünstigt sind somit Gewinne bis maximal 769.230 EUR.</p>
<p>In Höhe von bis zu 3.900 EUR, das sind 13 % von bis zu 30.000 EUR Gewinn, steht der Gewinnfreibetrag ohne weitere Voraussetzungen zu. Dies ist der Grundfreibetrag, der automatisch berücksichtigt wird, auch bei pauschalierter Gewinnermittlung.</p>
<p>Darüber hinaus steht der Gewinnfreibetrag bis zum Höchstbetrag von 100.000 EUR nur zu, wenn entsprechende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter nachgewiesen werden.</p>
<p>Begünstigte Investitionen sind:</p>
<ul>
<li>neue Gebäude und Mieterinvestitionen</li>
<li>neue körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKWs, PKWs nur bei Fahrschulen und gewerblicher Personenbeförderung)</li>
<li>bestimmte Wertpapiere, die 4 Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden müssen; Umschichtungen in andere begünstigte Investitionen sind jedoch möglich.</li>
</ul>
<p><strong>Mein Tipp: </strong><br />
<strong>Nutzen Sie den investitionsabhängigen Teil des Gewinnfreibetrags in 2010 voll aus. Ziehen Sie Investitionen vor oder kaufen Sie jetzt begünstigte Wertpapiere, die Sie später auflösen und in eine andere begünstigte Investition umschichten können!</strong></p>
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		<item>
		<title>Aufhebung der Lohnsteuerbegünstigung für Auslandsmontagen</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/10/aufhebung-der-lohnsteuerbegunstigung-fur-auslandsmontagen/</link>
		<comments>http://www.schmerbach.biz/2010/10/aufhebung-der-lohnsteuerbegunstigung-fur-auslandsmontagen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 19:48:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Auslandsmontage]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungswidrig]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen über die Lohnsteuerbefreiung von Bezügen für Auslandsmontagen mit Wirkung vom 31.12.2010 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben (Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 29/10 ua.).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen über die Lohnsteuerbefreiung von Bezügen für Auslandsmontagen mit Wirkung vom 31.12.2010 wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben (Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 29/10 ua.).</div>
<div></div>
<div></div>
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		</item>
		<item>
		<title>BUAG-Novelle 2010 – Änderungen im Urlaubsrecht für Bauarbeiter</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/10/buag-novelle-2010-%e2%80%93-anderungen-im-urlaubsrecht-fur-bauarbeiter/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 23:21:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Baugewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 2011 wird das Urlaubsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Die am 31.12.2010 noch nicht verbrauchten Urlaubstage werden von der BUAK gutgeschrieben und sind sofort konsumierbar. Am 1.1.2011 beginnt für alle Bauarbeiter ein neues Urlaubsjahr. Der neue Urlaubsanspruch entsteht bereits mit &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/10/buag-novelle-2010-%e2%80%93-anderungen-im-urlaubsrecht-fur-bauarbeiter/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 2011 wird das Urlaubsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Die am 31.12.2010 noch nicht verbrauchten Urlaubstage werden von der BUAK gutgeschrieben und sind sofort konsumierbar. Am 1.1.2011 beginnt für alle Bauarbeiter ein neues Urlaubsjahr. Der neue Urlaubsanspruch entsteht bereits mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses aliquot und erhöht sich innerhalb eines Kalenderjahres entsprechend um die zurückgelegten Beschäftigungszeiten. Erst nach 52 Anwartschaftswochen steht der volle Urlaubsanspruch zur Verfügung.</p>
<p>Der entstandene Urlaubsanspruch für ein Urlaubsjahr verfällt, wenn er nicht spätestens bis zum Ende des folgenden Urlaubsjahres konsumiert wurde.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Serviceentgelt 2011 ist im November 2010 abzuführen!</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/09/serviceentgelt-2011-ist-im-november-2010-abzufuhren/</link>
		<comments>http://www.schmerbach.biz/2010/09/serviceentgelt-2011-ist-im-november-2010-abzufuhren/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Sep 2010 15:04:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[E-Card]]></category>
		<category><![CDATA[Serviceentgelt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Serviceentgelt für das Jahr 2011 wird fällig. Maßgebender Stichtag ist wie jedes Jahr der 15. November. Für alle Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge, die an diesem Tag angemeldet sind, sowie für deren mitversicherte Ehegatten und Lebensgefährten ist das Serviceentgelt &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/09/serviceentgelt-2011-ist-im-november-2010-abzufuhren/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Serviceentgelt für das Jahr 2011 wird fällig. Maßgebender Stichtag ist wie jedes Jahr der 15. November. Für alle Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge, die an diesem Tag angemeldet sind, sowie für deren mitversicherte Ehegatten und Lebensgefährten ist das Serviceentgelt für die E-Card in Höhe von 10 EUR pro Person vom Lohn bzw. Gehalt einzubehalten und an die Gebietskrankenkasse abzuführen. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehrwertsteuererstattungen in der EU – Fristverlängerung für Anträge betreffend 2009</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/09/mehrwertsteuererstattungen-in-der-eu-%e2%80%93-fristverlangerung-fur-antrage-betreffend-2009/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Sep 2010 09:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frist für Mehrwertsteuererstattungen in der EU für Anträge betreffend das Jahr 2009 ist bis zum 31. 3. 2011 verlängert worden. Der Grund hierfür ist, dass das elektronische Verfahren in vielen Mitgliedstaaten noch nicht problemlos funktioniert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frist für Mehrwertsteuererstattungen in der EU für Anträge betreffend das Jahr 2009 ist bis zum 31. 3. 2011 verlängert worden. Der Grund hierfür ist, dass das elektronische Verfahren in vielen Mitgliedstaaten noch nicht problemlos funktioniert. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Unbegrenzter Sonderausgabenabzug für ausländische Weiterversicherungsbeiträge</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/09/unbegrenzter-sonderausgabenabzug-fur-auslandische-weiterversicherungsbeitrage/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Sep 2010 10:07:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungszeiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Einschränkungen des so genannten Sonderausgabentopfes gelten nicht für Beiträge für eine freiwillige Versicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzliche Pensionsversicherung und vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der Selbständigen. Der VwGH hat entschieden, dass dies &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/09/unbegrenzter-sonderausgabenabzug-fur-auslandische-weiterversicherungsbeitrage/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einschränkungen des so genannten Sonderausgabentopfes gelten nicht für Beiträge für eine freiwillige Versicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzliche Pensionsversicherung und vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der Selbständigen. Der VwGH hat entschieden, dass dies im Hinblick auf die europarechtlich verankerte Freizügigkeit auch für entsprechende Beiträge gilt, die im EWR bzw. in der Schweiz entrichtet werden. (VwGH 23. 2. 2010, 2008/15/0250). </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>„Anwachsung“ eines KG-Anteils ist kein entgeltlicher Erwerb</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/09/%e2%80%9eanwachsung%e2%80%9c-eines-kg-anteils-ist-kein-entgeltlicher-erwerb/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Sep 2010 10:10:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[KG]]></category>
		<category><![CDATA[Kommanditist]]></category>

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		<description><![CDATA[Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und wird dessen Mitunternehmeranteil nicht auf einen neuen oder verbleibenden Gesellschafter übertragen, so geht dessen Kapitalanteil unter. Gleichzeitig erfolgt eine prozentuelle Erhöhung der – betragsmäßig unverändert gebliebenen – Anteile der übrigen Gesellschafter. Diese &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/09/%e2%80%9eanwachsung%e2%80%9c-eines-kg-anteils-ist-kein-entgeltlicher-erwerb/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und wird dessen Mitunternehmeranteil nicht auf einen neuen oder verbleibenden Gesellschafter übertragen, so geht dessen Kapitalanteil unter. Gleichzeitig erfolgt eine prozentuelle Erhöhung der – betragsmäßig unverändert gebliebenen – Anteile der übrigen Gesellschafter. Diese „Anwachsung“ bewirkt auf Seiten der verbliebenen Gesellschafter keinen entgeltlichen Erwerb (UFS 30. 6. 2010, RV/0628-G/09).</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Anforderungen an Fahrtenbücher</title>
		<link>http://www.schmerbach.biz/2010/09/anforderungen-an-fahrtenbucher/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 10:18:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mathias Schmerbach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>

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		<description><![CDATA[Fahrtenbücher ohne konkreten Kilometerstand, ohne Bezeichnung der konkreten Fahrtstrecke (nur großräumige Ortsangaben), ohne den Zweck der Fahrten und ohne Ausscheiden der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Privatfahrten sind nicht als Nachweis geeignet, dass der Arbeitnehmer weniger als 500 km &#8230; <a href="http://www.schmerbach.biz/2010/09/anforderungen-an-fahrtenbucher/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrtenbücher ohne konkreten Kilometerstand, ohne Bezeichnung der konkreten Fahrtstrecke (nur großräumige Ortsangaben), ohne den Zweck der Fahrten und ohne Ausscheiden der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Privatfahrten sind nicht als Nachweis geeignet, dass der Arbeitnehmer weniger als 500 km im Monat privat gefahren ist. Es ist daher der volle Sachbezugswert (1,5 % der Anschaffungskosten statt 0,75 % monatlich) der Lohnsteuer zu unterwerfen (UFS 12. 4. 2010, RV/0095-S/08).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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