In Betrieben mit 5 oder mehr Arbeitnehmern, die nicht über einen Betriebsrat verfügen, kann ein Arbeitnehmer (leitende Angestellte ausgenommen), der länger als 6 Monate im Betrieb ist, eine Kündigung oder Entlassung wegen Sozialwidrigkeit bei Gericht anfechten. Die Frist hiefür betrug bislang 1 Woche und wurde nun auf 2 Wochen verlängert (§ 107 Arbeitsverfassungsgesetz).
Mathias Schmerbach
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