Ab 2011 wird das Urlaubsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Die am 31.12.2010 noch nicht verbrauchten Urlaubstage werden von der BUAK gutgeschrieben und sind sofort konsumierbar. Am 1.1.2011 beginnt für alle Bauarbeiter ein neues Urlaubsjahr. Der neue Urlaubsanspruch entsteht bereits mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses aliquot und erhöht sich innerhalb eines Kalenderjahres entsprechend um die zurückgelegten Beschäftigungszeiten. Erst nach 52 Anwartschaftswochen steht der volle Urlaubsanspruch zur Verfügung.
Der entstandene Urlaubsanspruch für ein Urlaubsjahr verfällt, wenn er nicht spätestens bis zum Ende des folgenden Urlaubsjahres konsumiert wurde.